News und Informationen | Hallen und Sportplätze
Informationen zu Hallen- und Platzsperrungen
23.01.2026 (Fr): Sperrung Sporthalle Gymnasium Hochdahl wegen Vorbereitung Tag der offenen Tür
24.01.2026 (Sa): Sperrung Sporthalle Gymnasium UND Sporthalle Realschule Hochdahl wegen Tag der offenen Tür
17.03.2026 – 20.03.2026 (Di-Fr): Aufgrund eines Schulprojektes ist die Turnhalle Millrather Weg in dieser Zeit nicht nutzbar.
Osterferien 2026 (30.03.2026 – 11.04.2026): Turnhalle GS Willbeck ist nicht möglich.
Sporthalle Millrath: 16.07.26 und 02.09.26 nicht nutzbar!
Sporthalle Unterfeldhaus: Es kann gelegentlich passieren, dass die Heizung ausfällt auf Grund eines Defekts der Heizungsanlage
23.01.2026
Information zur Sporthalle Gymnasium Hochdahl
Mail von Herrn Messerich am 26.09.2025 an den TSV Hochdahl:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Brandmeldeanlage in der Sporthalle funktioniert seit dem Schulbrand nicht mehr. Eine Reparatur ist vor einiger Zeit bereits beauftragt worden, es ist aber noch nicht absehbar, wann diese durchgeführt wird.
Die Kollegen vom vorbeugenden Brandschutz haben darauf hingewiesen, dass die Veranstalter der Sportveranstaltungen, also die Sportvereine selber, bei den Sportveranstaltungen entweder eine Brandwache beauftragen oder eine verantwortliche Person für die Veranstaltung abstellen müssen. Diese Person muss während der Veranstaltung regelmäßig durch die Bereiche der Sporthalle gehen und quasi die Aufgabe der Brandmeldeanlage übernehmen, also Entstehung von Rauch oder Feuer erkennen und melden. Die Meldung kann entweder über die Lautsprecher der Turnierleitung oder bei Stromausfall mit einer Handsirene im Regieraum erfolgen, zudem ist natürlich unverzüglich die Feuerwehr zu informieren.
Diese Aufgabe ist, wie erwähnt, durch die Sportvereine zu übernehmen und kann nicht von den Hausmeistern/Schließdienste übernommen werden, da sie bei den Sportveranstaltungen nicht ununterbrochen in der Sporthalle sind.
Bitte informieren Sie Ihre Übungsleiterinnen und Übungsleiter hierüber.
Diese Brandwache darf von einer beliebigen Person übernommen werden, die für den Veranstaltungszeitraum explizit dafür benannt und abgestellt wird. Die Räumlichkeiten müssen regelmäßig, mindestens aber einmal in der Stunde kontrolliert werden. Bei Bedarf auch häufiger.
15.12.2025: Nach Rücksprache mit der Stadt ist das Thema immer noch aktuell!
15.12.2025